Das Interne Kontrollsystem (IKS) eines Unternehmens steuert und überwacht die rechnungslegungsrelevanten Prozesse. Die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses wird wesentlich durch die Zuverlässigkeit des im Unternehmen installierten IKS gewährleistet. Der Abschlussprüfer untersucht das im Unternehmen implementierte IKS auf Eignung und Wirksamkeit. Aufgrund der intensiven Nutzung von IT zur Umsetzung des IKS ist die Systemprüfung zum Teil als IT-Systemprüfung ausgestaltet. Die Systemprüfung erstreckt sich bei Outsourcing rechungslegungsrelevanter Prozesse auch auf das IKS externer Dienstleister. Die Systemprüfung beginnt bereits vor dem Abschlussstichtag.
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"Aktuelles Arbeitsrecht" für Arbeitgeber und Personalleiter
am 22. Februar 2012. Mehr...